Whistleblowing

Sind Ihnen mögliche Verstöße in Ihrem Arbeitsumfeld aufgefallen?

Die SIJ-Gruppe anerkennt die Bedeutung ethischen und rechtmäßigen Geschäftsverhaltens und ermutigt Sie, Fehler und mögliche Verstöße über den internen Meldekanal zu melden. So können Meldungen effizient bearbeitet und Fehler und Verstöße zeitnah behoben werden.

Sie können Verstöße gegen alle Vorschriften melden, die Ihnen in Ihrem Arbeitsumfeld bekannt werden. Sie müssen den festgestellten Verstoß spätestens zwei Jahre nach Beendigung des Verstoßes melden durch Klicken auf den Hyperlink https://whistleblowersoftware.com/secure/NIROWendenGmbH.

Zu den Verstößen können beispielsweise gehören:

  • Verstöße gegen Vorschriften im Bereich Arbeitsrecht / Arbeitsschutz;
  • Verstöße gegen das Diskriminierungsverbot;
  • Korruption;
  • Bestechung;
  • Verstöße gegen Finanzvorschriften;
  • Verstöße gegen Umweltvorschriften;
  • Verstöße gegen Steuervorschriften;
  • Verstöße gegen Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung;
  • Verstöße gegen Vorschriften zur öffentlichen Gesundheit;
  • Verstöße gegen Verbraucherschutzvorschriften.